Pyramon-Music
Musik und Technik für jeden Anlass

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Pyramon-Music - Dieter Wippermann
Bergstr. 12, 74928 Hüffenhardt


§ 1 Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Vermietungen, Lieferungen und allen sonstigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen.
Gültig sind diese spätestens bei einer Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung, sowie bei der Annahme gemieteter Waren.
Änderungen der Bedingungen seitens des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit
Die Geschäftsbedingungen gelten automatisch als akzeptiert durch Annahme eines schriftlichen Angebots (via EMail, Telefon oder Brief), oder jede weitere mündliche und schriftliche Geschäftsvereinbarungen, der zwischen einem Kunden und Dieter Wippermann (nachfolgend „Pyramon-Music“ genannt) abgeschlossen wird.
Alle Aufträge und aus Angeboten entstandenen Aufträge sind erst dann für Pyramon-Music bindend, wenn Sie von Pyramon-Music schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden sind.


§ 2 Vermietung
Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum von Pyramon-Music.
Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind Pyramon-Music sofort mitzuteilen.
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Equipments anzuzeigen.
Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenstände pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen.
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass Pyramon-Music die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.

Werden Mietgegenstände stark verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter die anstehenden Reinigungskosten übernehmen.
Die Reinigungsgebühr liegt Pauschal bei 30,-€ zzgl. MWST. Bei stärkerer Verschmutzung und einem hören Aufwand, behalten wir uns höhere Reinigungskosten vor.
Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder gegebenenfalls durch ein zeitgerechtes Ersatzgerät zu ersetzen. Erforderliche Reparaturen werden nur durch eine Fachwerkstatt durchgeführt.
Eine Einweisung, in die Bedienung der geliehenen Geräte, wird von einem Mitarbeiter von Pyramon-Music durchgeführt. Es dürfen nur Personen die von Pyramon-Music eingewiesen worden sind, auch die Bedienung an den Geräten durchführen.

Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:
Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Pyramon-Music übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder an Dritten überlassen werden. Es sei denn dies wurde vorher mündlich oder schriftlich vereinbart.
Die Zahlung erfolgt entweder bei Abholung oder Übergabe in bar, oder nach per Vorabüberweisung auf Rechnung. Der Zahlungseingang auf unser Konto muss bei Abholung erfolgt sein.
Die Vermieteten Geräte sind bis spätestens 1 Tag nach dem vereinbarten Mietdatum zurückzugeben. (wenn nicht ausdrücklich anders besprochen) Für jeden weiteren angefangenen Tag verpflichtet sich der Mieter, erneut den aufgeführten Tagesmietpreis zu zahlen.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn z.B. durch Ausfall eines Mietgerätes die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.
Sämtliche bauliche Veränderungen an unseren Mietgegenständen sind untersagt und können lediglich in vorheriger Absprache mit Pyramon-Music durchgeführt werden. Es ist außerdem darauf zu achten, dass nur rückstandsloses Klebeband, Aufkleber und Ähnliches an den Mietgegenständen angebracht werden dürfen. Anfallende Kosten durch Reinigung, Beschädigung u.Ä. gehen zu Lasten des Mieters.

§ 3 DJ-Service/Live-Musik/Komplettpakete

Sollte Pyramon-Music den DJ-Service oder die Live-Musik übernehmen, gelten die nachstehenden Regelungen.
Pyramon-Music ist die Gestaltung der Veranstaltung freigestellt. Diesbezüglich Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt er nicht.
Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit des DJ´s/der Musiker und deren Anlage. Alle Kosten, die daraus entstehen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war, gehen zu Lasten des Veranstalters.
Pyramon-Music ist kein Arbeitnehmer des Veranstalters.
Der Veranstalter stellt auf seine Kosten dem DJ/den Musikern alkoholfreie Getränke zur Verfügung. Bei einer Veranstaltungslänge ab 4 Stunden sind dem DJ/den Musikern auch Speisen zur Verfügung zu stellen.
Der Aufbau der Anlage erfolgt in der Regel zeitnah vor Beginn der Veranstaltung, wenn nicht anders besprochen. Die Räumlichkeiten müssen vom Veranstalter für den DJ/den Musikern zugänglich gemacht werden, und für ausreichenden Platz der Technik gesorgt werden. Die Stellfläche für die Musikanlage und der Musiker/DJ´s muss waagerecht und eben sein und einen festen Untergrund haben (keine Rasen- oder Schotterfläche).  Bitte beachten Sie, dass wir freien Zugang mit unseren Transportfahrzeugen zur Bühne/Location benötigen und der Zugang zur Bühne barrierefrei (z.B. ebenerdig oder per Aufzug) möglich sein muss, da unser Equipment gerollt wird. Anderenfalls gewährleistet der Veranstalter eine Person als Tragehilfe beim Transport der Musik-Anlage vom Fahrzeug zur Bühne für den Auf- und Abbau.


§ 4 Elektrische Anlagen/ Stromanschluss
Je nach Größe der aufzubauenden Anlage ist für die ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Der Veranstalter hat einen Stromanschluss, zum Betreiben der Anlage [Ton,Licht,Video], bis zur Bühne zur Verfügung zu stellen, wenn nicht anders besprochen.
Die Haftung für den einwandfreien Zustand der elektrischen Anlage, welche zum Übergabepunkt führt, übernimmt der Veranstalter. Für eventuelle Schäden an der Anlage, die durch den nicht einwandfreien Zustand der elektrischen Zuleitung zur Bühne verursacht sind, übernimmt der Veranstalter ebenfalls die alleinige Haftung.
Die Dimension der elektrischen Zuleitung wird im Vorfeld mit Pyramon-Music abgesprochen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass nach Möglichkeit keine weiteren Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Beleuchtungen o.Ä. im gleichen Stromkreis der aufgebauten Anlage liegen. Nur so können wir ein störungsfreies Arbeiten der Anlage garantieren.


§ 5 Rücktritt/Stornierung
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis spätestens vier Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Stornierungsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Beginn. 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn bis spätestens 10 Tage vor Beginn storniert wird und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn bis spätestens 4 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Für den Fall, dass Pyramon-Music wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die Pyramon-Music nicht zu verantworten hat, wie z.B. Unfall, Streik, Transportschaden, Transportverzögerung etc. nicht auftreten kann, wird sie –jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden. Unter dieser Voraussetzung entfallen alle Ansprüche aus dem Vertrag.


.§ 6 GEMA-Gebühren

(Die GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter bzw. Auftraggeber abzuführen.

§ 7 Bauliche Genehmigungen
Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und baulicher Genehmigungen. Diese sind ggf. Pyramon-Music auf Verlangen vorzuweisen. Sollte es durch Aufbauten in Hallen oder Sälen notwendig sein, Hängepunkte zu nutzen, hat der Auftraggeber sich über die Statik der jeweiligen Hängepunkte korrekt zu informieren. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit.

§ 8 Nebenabreden
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sie bedürfen der Schriftform.

 § 9 Schlusswort
Für alle Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Verhandlungssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mannheim.
Alle technischen Angaben, sowie Preise und Leistungen auf unserer Internetseite sind ohne Gewähr.
Änderungen aller Preise und Leistungen vorbehalten.
Mit der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung, sei es telefonisch, schriftlich oder mündlich, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen als akzeptiert.


Stand: 25.05.2024